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Verschmelzung einer Partei während des Prozessverfahrens im französischen Recht – Auswirkungen auf Forderungen

KIm französischen Prozessrecht hat das Kassationsgericht in einem bedeutenden Urteil vom 18. September 2024 die rechtlichen Auswirkungen einer Verschmelzung einer Partei während eines laufenden Berufungsverfahrens präzisiert. Der Fall betraf eine Gesellschaft, die im Rahmen einer Vermietung von Fahrzeugen Forderungen gegenüber einem Mieter geltend machte, der diese jedoch während der Berufung anfocht.

Dezember 2024

In einem französischen Mietrechtsfall schlossen zwei Gesellschaften einen Vertrag über die Vermietung von Fahrzeugen, der Jahre später vorzeitig gekündigt wurde. Der Mieter wurde vom französischen Gericht zur Zahlung der noch ausstehenden Rechnungen verurteilt und legte Berufung gegen das Urteil ein. Zudem forderte er die Rückzahlung der hinterlegten Kaution und die Verrechnung mit den offenen Beträgen.

Während sich die Rechtssache noch im Berufungsverfahren befand, wurde die Vermietergesellschaft in Frankreich im Rahmen einer Verschmelzung von einer anderen Gesellschaft übernommen. Diese aufnehmende Gesellschaft trat in das Verfahren ein und reichte neue Schriftsätze ein. Der Mieter reagierte jedoch nicht auf diese Schriftsätze, was erhebliche rechtliche Folgen für ihn hatte.

Das französische Kassationsgericht entschied am 18. September 2024, dass Forderungen gegenüber der ehemaligen Gesellschaft – die durch die Verschmelzung untergegangen war – unzulässig seien. Das Gericht stellte klar, dass es dem Mieter oblag, gegen diese Forderungen erneut vorzugehen und die entsprechenden Schlussfolgerungen bei der aufnehmenden Gesellschaft geltend zu machen.