GERICHTLICHE GELTENDMACHUNG VON VERSPÄTUNGSZINSEN STEUERVORTEILS
Im Rahmen einer einstweiligen Verfügung vollstreckbar
Das einstweilige Verfügungsverfahren („procédure de reféré“) erlaubt, eine schnelle Verurteilung des Schuldners mit sofortiger Vollstreckung zu erreichen. Dadurch wird einem Lieferanten ermöglicht, nicht nur seine ausstehende Rechnung, sondern auch die Verspätungszinsen, wie sie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt wurden, einzufordern.
Das zuständige Gericht in einem „Référé-Verfahren“ billigte die angeforderten Verspätungszinsen, die auf der Grundlage des dreifachen gesetzlichen Zinssatzes berechnet worden waren.
Das Kassationsgericht („Cour de cassation“) mit Urteil vom 18. Mai 2022 bestätigte diese Entscheidung des Vorgerichts und unterstrich, dass Verspätungszinsen, die dem Minimum des gemäß Art. L 441-10 des Handelsgesetzbuches („Code de commerce“) festgelegten Zinssatzes entsprechen, nicht ernsthaft bestritten werden können.