VERWENDUNGSGEBUNDENE DIVIDENDEN
Versteuerung zum Zeitpunkt der Einstellung in das Verrechnungskonto
Die Finanzverwaltung vertrat die Auffassung, dass sogenannte „dividendes préciputaires“, also Dividenden, die dem Aktieninhaber erlauben, sein Dividendenrecht prioritär auszuüben, ab dem Zeitpunkt der Einzahlung auf das Verrechnungskonto des Aktionärs von Letzterem zu versteuern waren.
Das angerufene Berufungsgericht hielt dem entgegen, dass die Dividenden den betroffenen Aktionären noch nicht zur Verfügung standen. Es führte hierzu aus, dass das Verrechnungskonto einige Jahre früher bereits durch eine Vereinbarung zwischen mehreren Banken, der ausschüttenden Gesellschaft und ihren Aktionären blockiert worden war. Aufgrund dieser Vereinbarung war eine Entnahme der Dividenden aus dem Verrechnungskonto im Jahr ihrer Zuführung verboten.
Das oberste Verwaltungsgericht („Conseil d’Etat“) mit Urteil vom 21. Dezember 2022 verwarf die Ansicht der Vorinstanz und folgte der Begründung der Finanzverwaltung. Danach wären die Dividenden als zur Verfügung der Aktionäre stehend zu betrachten und dies trotz der zeitlich vorausgegangenen Vereinbarung. Die Nichtverfügbarkeit über die Dividenden beruhte– so der „Conseil d’Etat“ – nur auf einem Verfügungsakt der Steuerpflichtigen.