Die Bescheinigung enthält die Gesamtheit der Informationen, die im „RNE“ erfasst werden. U.a. ist dort auch der „Code APE“ (Code für die Tätigkeitszugehörigkeit eines Unternehmens) und die „Siren“-Nummer (neunstellige Registriernummer) des Unternehmens aufgezeichnet.
Vorbehaltlich einer gegenteiligen Mitteilung ist die Bescheinigung beweisfähig für alle Erklärungen, die sich zum Zeitpunkt ihrer Auslieferung aus dem „RNE“ ergeben.