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Bankkunde in Frankreich in Telefonbetrug-Falle gelockt – Rückzahlungsverpflichtung der Bank

Im französischen Bankrecht wurde kürzlich ein bedeutendes Urteil des Kassationsgerichts (Cour de Cassation) gefällt, das wichtige Auswirkungen auf die Rückzahlungsverpflichtung von Banken im Falle von Telefonbetrug hat. In diesem Fall wurde ein Bankkunde in Frankreich von einem falschen Bankberater in eine Betrugsfalle gelockt.

Dezember 2024

Ein Bankkunde in Frankreich wurde durch einen „falschen“ Bankberater im Rahmen eines Telefonbetrugs in eine Falle gelockt. Der Betrüger verwendete die echte Telefonnummer der tatsächlichen Bankberaterin des Kunden, um den Anschein einer legitimen Kommunikation zu erwecken. Im Gespräch berief sich der Betrüger auf einen Betrugsverdachtund forderte den Bankkunden auf, Änderungen an seiner Überweisungsliste, die mit einem Geheimcode gesichert war, vorzunehmen.

Da die Telefonnummer der echten Bankberaterin auf dem Display des Kunden angezeigt wurde, fühlte sich der Bankkunde sicher und vertraute auf die Echtheit des Anrufs. Er folgte den Anweisungen des Betrügers und führte die unberechtigte Überweisung aus. Zwei Tage später stellte er fest, dass er Opfer eines Betrugs geworden war und forderte von seiner Bank in Frankreich die Rückzahlung des widerrechtlich entnommenen Betrags.

Die Bank in Frankreich lehnte die Rückforderung ab und argumentierte, der Kunde habe mit großer Nachlässigkeitgehandelt.

Das französische Kassationsgericht (Cour de Cassation) entschied jedoch am 23. Oktober 2024, dass die Forderung des Kunden gerechtfertigt sei. Das Gericht bestätigte das Urteil der Berufungsinstanz, die die Rückzahlung des Betrags angeordnet hatte. Das Berufungsgericht stellte fest, dass der Bankkunde nicht nachlässig gehandelt habe, da die Telefonnummer der echten Bankberaterin auf dem Display angezeigt wurde, was den Eindruck einer legitimen Kommunikation verstärkte.