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DIE DIVIDENDEN AUS DEM VERKAUFSERLÖS DES GESAMTEN IMMOBILIENVERMÖGENS EINER „SCI“ STEHEN DEM NIESSBRAUCHBELASTETEN GESELLSCHAFTER ZU

Eine Grundstücksgesellschaft („SCI“) verkaufte ihr gesamtes Immobilienvermögen. Die Transaktion erfolgte im Rahmen einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung. Sämtliche Gesellschaftsanteile an der „SCI“ waren durch einen Nießbrauch belastet. Es erhob sich deshalb die Frage, an wen der Veräußerungsgewinn auszuschütten war. War es der Nießbrauchberechtigte an den Anteilen („usufruitier“) oder der mit dem Nießbrauch belastete Gesellschaftsanteilseigentümer („nu-propriétaire“)?

Hierzu entschied das Kassationsgericht mit Urteil vom 19. September 2024: Wenn dem Nießbrauchberechtigten das Recht auf die Früchte, die durch das Immobilienvermögen – Objekt des Nießbrauches – erzielt werden, zusteht, so trifft ihn gleichzeitig auch die Verpflichtung, die Substanz dieses Vermögens zu erhalten.

Die Dividendenausschüttung, die aus dem Verkauf des gesamten Immobilienvermögens der „SCI“ stammt, beeinflusst die Substanz der mit einem Nießbrauch belasteten Gesellschaftsanteile und stellt damit die Fortführung des Gesellschaftszweckes sowie die Erfüllung des von den Gesellschaftern zu erreichenden Ziels in Frage.

Daraus folgt, so das Kassationsgericht, dass eine von einer Gesellschafterversammlung – wie oben dargelegt – beschlossene Dividendenausschüttung, soweit keine entgegengesetzten Vereinbarungen bestehen, dem nießbrauchbelasteten Gesellschaftsanteilseigentümer („nu-propriétaire“) zusteht.