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GLEICHE BEZAHLUNG FÜR GLEICHE ARBEITSTÄTIGKEIT

Diplom ist nicht ausreichend für eine höhere Vergütung. Eine Postangestellte verglich ihre Gehaltssituation mit drei Arbeitskolleginnen, die alle die gleiche Tätigkeit ausübten. Sie stellte fest, dass eine von ihnen höher eingestuft worden war, obwohl sie über eine kürzere Betriebsangehörigkeit verfügte.

Der Arbeitgeber begründete vor dem Arbeitsgericht die höhere Entlohnung dieser Mitarbeiterin mit der Tatsache, dass sie die Einzige war, die über ein Berufsdiplom verfügte.

Das Kassationsgericht, Urteil vom 14. September 2022, wies darauf hin, dass ein Berufsdiplom für sich allein nicht ausreichend wäre, um eine unterschiedliche Vergütung zwischen Arbeitnehmern, die die gleiche Tätigkeit ausüben, zu rechtfertigen. Damit dieses Element in Betracht gezogen werden könnte, müsste – so das Kassationsgericht – nachgewiesen werden, dass der Besitz eines spezifischen Diploms das Vorhandensein von Fähigkeiten bestätigte, die für die Ausübung
der besagten Tätigkeit besonders nützlich waren.

Der notwendige Beweis hierzu war von dem Arbeitgeber nicht erbracht worden.