UNTERSUCHUNG DES RECHNUNGSHOFES ZU DEN STAATLICH GARANTIERTEN UNTERSTÜTZUNGSDARLEHEN („PGE“)
19% der Darlehen betrafen Einzelunternehmer erforderlich Bericht vom Juli 2022
Der französische Rechnungslegungshof untersuchte die Effizienz der staatlich garantierten Unterstützungsdarlehen („PGE“), die gewährt worden waren, um die Finanzlage der durch die Covid-Krise beeinträchtigen Unternehmen zu verbessern.
Der Rechnungshof kam zu dem Ergebnis, dass diese Darlehen – zusammen mit anderen finanziellen Unterstützungsmaßnahmen – sich sehr positiv auf die Liquidität der Unternehmen auswirkten und den starken Rückgang der Bruttoergebnisse der Geschäftstätigkeit der begünstigen Unternehmen weit mehr als nur ausgleichen.
Die Unternehmen, die sich bereits vor der Krise in Schwierigkeiten befanden, haben – so der Rechnungshof – im Allgemeinen von der Möglichkeit einer Verlängerung der Darlehensrückzahlungen (maximal bis 2026) Gebrauch gemacht. Bereits heute befürchten 22% dieser Unternehmen, die „PGE“ nicht zurückzahlen zu können.
19% aller Unternehmen, die die „PGE“ in Anspruch nahmen, stellen Einzelunternehmen dar. Nach ihren Angaben gehen sie davon aus, dass ihr Immobilienvermögen, das sie für die Darlehensgewährung als persönliche Sicherheit einräumen mussten, eingezogen wird.