KEINE GEWINNVERLAGERUNG DURCH DIE KOSTENLOSE ÜBERTRAGUNG DER KUNDEN EINER FRANZÖSISCHEN NIEDERLASSUNG AUF EINE AUSLÄNDISCHE GESELLSCHAFT
Eine interessante Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichtes („Conseil d’Etat“) vom 21. Dezember 2022
Eine interessante Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichtes („Conseil d’Etat“) vom 21. Dezember 2022
Der Arbeitgeber ist zu Präventivmaßnahmen verpflichtet
Beweisführung auf der Basis des Personalregisters des Unternehmens
Nur bei einer spontanen Erklärung möglich
Keine generelle Warnpflicht der Bank
Kein Grund für ein Geschäftsausübungsverbot